Analyse und Sanierung von Pensionszusagen
bAV im Mittelstand
Die klassische Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) über eine Pensionszusage ist in der Praxis häufig von einer Unterfinanzierung geprägt. Die erheblichen Finanzierungslücken sorgen in der Folge für ein unkalkulierbares Risiko, dessen sich die meisten GGF´s nicht bewusst sind. In den seltensten Fällen reichen die bereit gestellten Finanzmittel für die spätere Erfüllung der tatsächlichen Pensionsverpflichtungen. Spätestens das geänderte Bilanzrecht (BilMoG) macht es notwendig, die Pensionszusagen auf den Prüfstand zu stellen.
Das IMF bietet in diesem Zusammenhang die notwendigen Leistungen:
- Überprüfung der bestehenden Zusage(n) auf Finanzierbarkeit und Sicherheit bei der Betriebsprüfung
- Inhaltliche Überprüfung der Zusage und Heilung der betroffenen Passagen
- Reparatur der ungedeckten Rückdeckungslösungen
- verischerungsfreie Finanzierung durch innovative Konzepte
- liquiditätsschonende Auslagerung aus der Bilanz
Warum besteht in der Regel akuter Handlungsbedarf?
Ausgangssituation:
Die Pensionszusage ist unter Steuer- und Renditegesichtspunkten für den GGF - wie für alle Arbeitnehmer - attraktiver als die private Altersversorgung. Mit dem Beginn der GGF-Versorgung vor rund 25 Jahren war damit häufig die Intention verbunden, durch möglichst hohe Pensionsrückstellungen den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Die Erfüllung der Pensionsverpflichtung liegt in ferner Zukunft und bietet sich als fiskalischer Spielplatz an. Durch den zeitlichen Aspekt genießt diese nicht die größte Priorität. Steht für den GGF der Übergang in den Ruhestand unmittelbar bevor, rückt die Überprüfung der Finanzierung ihrer Pensionszusage wieder in den Fokus. Erst dann werden die Probleme deutlich.
Was ist passiert?
Rückdeckungsversicherungen waren von Beginn an nur als Teilrückdeckungen konzipiert. Erhöhungen der Pensionszusagen gingen häufig nicht mit entsprechenden Eröhungen der Rückdeckung einher. Eine regelmäßige Überprüfung des Finanzierungs-Ist mit dem Finanzierungs-Soll hat in der Regel nicht stattgefunden. Hinzu kommen geänderte Rechnungsgrundlagen, ein abgesenkter Rechnungszins sowie Überschussanpassungen als Reaktion auf die Kapitalmarktentwicklung.
Aber nicht nur die Deckungslücken müssen betrachtet werden. Auch die formal-juristische Prüfung der Zusage ist aufgrund der laufenden Rechtsprechung und gesetzlicher Veränderungen mindestens genau so wichtig. Nur so ist Rechtsicherheit gegeben und böse Überraschungen werden verhindert. Bereits erfolgte Betriebsprüfungen ergeben noch keine Sicherheit.
Was ist zu tun?
Bestehende Pensionszusagen bedürfen der Überprüfung, neue Zusagen sollten mit innovativen Konzepten, wie besispielsweise mit dem IMF-Konzept der unternehmenseigenen Bank (UEB®), umgesetzt werden.
