A-| A | A+

Mathematische Verlaufsgutachten

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fordert für alle Unternehmen mit Pensionszusagen nach dem 31.03.2009, neben der Steuerbilanz, auch zwingend eine gesonderte Handelsbilanz zu erstellen.

Als unabhängiges Beratungsunternehmen erstellen wir:

1. mathematische Verlaufsgutachten für die Steuerbilanz (Teilwert)

2. mathematische Gutachten für die Pensionsrückstellung(en) in der Handelsbilanz

Das steuerliche Verlaufsgutachten (unter 1.) beinhaltet einen Gesamtverlauf der Teilwerte bis zum Rentenbeginn bzw. bis zum 115. Lebensjahr. Sollten zukünftig keine Veränderungen an der Zusage, oder von staatlicher Seite gegeben sein, können die Teilwerte in der Zukunft ohne ein erneutes Gutachten verwendet werden.


Des weiteren

  • erstellen wir Kurzanalysen, die Ihnen und Ihrem Mandanten aufzeigen, ob die Zusage noch den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  • erarbeiten wir Ausfinanzierungs- und/oder Auslagerungskonzepte unter der Berücksichtigung der verschiedenen Teilwertverläufe (Hinterbliebenenversorgung, Invalidenversorgung, etc.)